Unser Bildungskonzept

Der VAF e.V. bietet Ihnen im Rahmen seines Lehrgangsangebotes die
Möglichkeit zweier fachbezogener Qualifikationen an.


Mögliche Abschlüsse

Sie können bei uns die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Weiter-/Fortbildung des nichtärztlichen arbeitsmedizinischen Fachpersonals“ (Bonner ArGe) erarbeitete Sachkunde-Bescheinigung erwerben.

Zusätzlich haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, als weitere Qualifikation, unsere Fachbezeichnung „Arbeitsmedizinische/r Assistent/in – VAF e.V.“ zu erlangen.

Die Bonner ArGe hat diesbezüglich den Rahmenplan eines Grundlagenlehrgangs erarbeitet, der in 4 Abschnitten (Wochen) insgesamt 160 Unterrichtsstunden umfasst. Die einzelnen Abschnitte müssen nicht chronologisch-aufsteigend absolviert werden, sondern stellen jeweils einen in sich abgeschlossenen Block dar.

Voraussetzungen für die Vergabe der Sachkunde-Bescheinigung

  • Absolvierung des Grundlagen-Lehrgangs.
  • Nachweis einer mind. 3-jährigen Tätigkeit im betriebs-/arbeitsmedizinischen Bereich.

Die Sachkunde-Bescheinigung wird auf Antrag allen Personen ausgestellt, die die o.a. Kriterien erfüllen. Sie sagt aus, dass die betreffende Person befähigt ist, den Betriebsarzt in seiner Aufgabenstellung sachkundig zu unterstützen.

Voraussetzungen für die Vergabe unserer Fachbezeichnung

„Arbeitsmedizinische/r Assistent/in – VAF e.V.“

  • Die betreffende Person sollte eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf haben.
  • Nachweis der Absolvierung des 4-wöchigen Grundlagenlehrgangs.
  • Nachweis der Absolvierung 4 zusätzlicher Lehrgänge à 32 Std. in Arbeits-/Umweltmedizin.
  • Nachweis einer mind. 3-jährigen Tätigkeit im betriebs-/arbeitsmedizinischen Bereich.
  • Mitgliedschaft im VAF e.V. zum Zeitpunkt der Vergabe.